Der Fahrlehrerverband Westfalen

Unser Verband wurde als Verband der Kraftfahrlehrer e.V. am 5. November 1952 in Gelsenkirchen gegründet und noch am 19. Dezember 1952 beim Amtsgericht Gelsenkirchen registriert. Seit seiner Gründung hat der Verband viele Veränderungen und Entwicklungen durchgemacht. Im Jahr 1974 beschloss die Mitgliederversammlung die Namensänderung des Verbandes in Fahrlehrer-Verband Westfalen e.V. und seit 2017 ist der Verband unter der Nummer VR 2865 beim Amtsgericht Recklinghausen eingetragen.

Interessenvertretung mit ethischen Grundsätzen

Der Verband vertritt heute ca. 1.600 Fahrlehrer*innen und setzt sich aktiv für die Interessen der Mitglieder und die Qualität der Fahrlehreraus- und Fortbildung sowie der Fahrausbildung insgesamt ein. Als offener Fachverband, der nach ethischen Grundsätzen handelt, ist es uns wichtig, für alle Kolleginnen und Kollegen – selbstständige und angestellte – eine verlässliche berufsständische Vertretung sowie ein zentraler Ansprechpartner zu sein. Die Einflussnahme auf die Ausgestaltung von Gesetzen und Vorschriften gehört ebenso zu unseren Aufgaben wie die Unterstützung bei Problemen und Anliegen der Fahrlehrer*innen. Mit unserem Angebot zur fachlichen und sozialen Förderung der vielen Mitarbeiter unserer Mitglieder weiten wir unsere Unterstützung aus. Insbesondere kümmern wir uns auch um gerechte Prüfungsbedingungen für Fahrschüler. 

Einflussnahme in Politik, bei Behörden und Institutionen

Wir verschaffen unserem Berufsstand Gehör! Der Verband diskutiert mit Vertretern der Politik, den Behörden und anderen Institutionen auf Augenhöhe.  Als Landesverband Westfalen sind wir eine wirksame Interessenvertretung gegenüber politischen Institutionen und Verbänden auf Bundesebene sowie Behörden der Europäischen Union. Die Vertreter des Verbandes sind in einer großen Anzahl offizieller Gremien auf Landes- und Bundesebene beratend tätig.

Vertretung aller Mitglieder innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen gegenüber:

Interessenvertretung als Mitglied der BVF gegenüber:

Fahrlehrer*innen begeistern und das Fahrlehrerwesen stärken

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht,  junge Menschen für den Beruf des Fahrlehrers zu begeistern und jungen Fahrlehrer*innen einen möglichen Weg in die Selbstständigkeit aufzuzeigen. Damit fördern wir aktiv den Erhalt des privatwirtschaftlichen Fahrlehrerwesens. Für unsere Kollegen:innen streiten wir für ausgewogene rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, damit die Unternehmung „Fahrschule” entweder sicher Fahrt aufnehmen oder dauerhaft attraktiv bleiben kann. Dazu zählt auch ein fairer, qualitätsorientierter Wettbewerb der Fahrschulen – für den wir uns einsetzen.

Fahrlehrerausbildung weiterentwickeln

Seit vielen Jahrzehnten engagiert sich der Verband intensiv in der Ausbildung von Fahrlehrer*innennachwuchs. Wir legen Richtlinien und Standards für die Fahrlehrerausbildung fest und überwachen die Umsetzung. Fahrlehreranwärter sollen angemessene Schlüsselqualifikationen erhalten und eine intensive pädagogische und fachliche Ausbildung durchlaufen.

Fachliche Kompetenzen stärken: Fortbildung für Fahrlehrer*innen

Der Verband setzt sich für eine zeitgemäße, praxisbezogene Aus- und Fortbildungen der Fahrlehrer*innen ein. Um eine hohe Qualität der Fahrlehrerausbildung zu erreichen, bieten wir regelmäßig Fortbildungen und Schulungen an, um die Fähigkeiten und Kenntnisse aller Fahrlehrer*innen zu verbessern. Denn eine pädagogisch qualifizierte Fahrausbildung erfordert fachliche Kompetenz, da sie ein unverzichtbarer Baustein für die Verkehrssicherheit ist.

Wir arbeiten ständig daran, Lehrinhalte an moderne Entwicklungen wie E-Mobilität oder digitale Lernmöglichkeiten anzupassen und unsere Vorschläge aktiv einzubringen. In Zeiten des Klimawandels sind Themen wie ressourcenschonende Fahrweisen und alternative Antriebe wichtiger denn je. Wir als Verband möchten das Bewusstsein für Nachhaltigkeit und Umwelt der Fahrlehrer*innen weiter stärken. Auf diese Weise schaffen wir eine neue Generation Autofahrer, die nicht nur sicher, sondern auch „sauber“ fährt.

Um diesem Ziel gerecht zu werden, arbeiten der Vorstand und die Mitglieder eng zusammen. Wir beraten ständig über ein zeitgemäßes Schulungs- und Fortbildungsangebot für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, um es auf den neuesten Stand der Verkehrserziehung und -technik zu halten.


Die Seminare sind besonders günstig für Mitglieder und umfassen klassische Themen wie Verkehrspädagogik, Verkehrspsychologie, Verkehrsrecht, Fahrlehrer- und Ausbildungsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht sowie Fahrschulbetriebswirtschaft, Marketing und Kalkulation. Zusätzlich werden auch Seminare zu spezifischen Themen angeboten, wie zum Erwerb klassenspezifischer Kenntnisse für LKW-, Bus- und Motorradfahrlehrer. Einen besonderen Stellenwert hat die Einweisung und Fortbildung zur Grundqualifikation und Weiterbildung von beruflich tätigen Kraftfahrern erlangt.

Die klassischen Fortbildungen:

Spezifische Einweisungen und Fortbildungen:

Imagepflege

Der Fahrlehrerverband hat großen Anteil daran, das Ansehen unseres Berufsstandes anzuheben und das Bewusstsein für die Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Fahrlehrerausbildung in der Öffentlichkeit zu stärken. Dabei unterstützen uns öffentlichkeitswirksame Kampagnen oder die aktive Pressearbeit mit dem Ziel, die vielfältigen Anforderungen und Erwartungen der Gesellschaft zu erfüllen. Durch unsere Präsenz im Internet und durch unsere Aktivitäten in den sozialen Medien bleiben wir stets mit unseren Mitgliedern und der Öffentlichkeit in Kontakt.

Berufliche Vernetzung

Wir möchten als Plattform für den Austausch mit anderen Fahrlehrern*innen verstanden werden. Unsere Mitglieder sollen neue Kontakte knüpfen, Erfahrungen teilen und sich über aktuelle Entwicklungen in der Branche informieren.

Rechtsberatung, Versicherung und soziale Sicherung

Für eine kompetente Rechtsberatung steht unseren Mitgliedern unser Verbandssyndikus Rechtsanwalt Heinz-Martin Hesker zur Verfügung. Außerdem bieten wir eine branchenspezifische Versicherung, die Fahrlehrerversicherung an, die Fahrlehrer für mögliche Risiken absichert. Unsere Mitglieder beraten wir zu Themen wie z.B. soziale Absicherung.

Mitglied werden

Werden Sie Mitglied im Fahrlehrer-Verband Westfalen! Als Mitglied haben Sie Zugang zu einer Vielzahl von Informationen und Schulungen, die speziell für Fahrlehrer konzipiert sind. Damit erweitern und aktualisieren Sie das eigene Fachwissen. Der berufliche Vorteil liegt hier auf der Hand!

Der Fahrlehrerverband bietet seinen Mitgliedern rechtliche Unterstützung, in Zusammenarbeit mit dem Verbandssyndikus Heinz-Martin Hesker, bei Streitigkeiten oder rechtlichen Problemen. Dies ist ein Vorteil für Fahrlehrer*innen, die selbstständig tätig sind und daher ein höheres Haftungsrisiko tragen.

Profitieren Sie von den Netzwerkmöglichkeiten und davon, Kontakte zu anderen Fahrlehrern*innen knüpfen zu können. Dies kann nicht nur hilfreich sein, um Erfahrungen und Wissen auszutauschen, sondern auch um potenzielle Geschäftspartner oder Mitarbeiter zu finden.

Der Fahrlehrerverband bietet seinen Mitgliedern verschiedene Leistungen an, wie zum Beispiel die oben genannte Fahrlehrer-Kameradschaftshilfe, die im Falle eines Todesfalls Unterstützung für die Hinterbliebenen bietet.

ZUSAMMENFASSUNG UNSERER AUFGABEN

Geschäftsführender Vorstand

1. Vorsitzender
Martin Fellmer

kommissarisch
Markus Hainer

kommissarisch
Raphael Morsmann

3. stellvertr. Vorsitzender
Volker Uflacker

kommissarisch
Wolfgang Gräve

Beirat

Kornelia Richter

Rudolf Steinker

Manfred Huckschlag

kommissarisch
Christof Cieslikowski

Marc Plassmann

Öffentlichkeitsarbeit

Svenja Weers

Referate

Angestellten-Vertreterin
Kornelia Richter

LKW/Bus-Referent
Hans-Jürgen Borgdorf

Motorradreferent
Gernot Kempkes

Betreuer des Fahrlehrer-Forums für Fahrlehrer im Praktikum

Forum-Betreuerin
Maria Beckebans

Forum-Betreuer 
Rene Brockschmidt

Bezirk Arnsberg

Bezirksleiter
Wolfgang Gräve

Bezirk Münster

Bezirksleiter
Gernot Kempkes

Bezirk Detmold

 Bezirksleiter
Oliver Swoboda

Bezirk Industrie

Bezirksleiter

Das Team

1. Vorsitzender
Martin Fellmer

Büroleitung Verband & Vorstandssekretärin
Martina Lammersmann

Fahrlehrerversicherung VaG
Andrea Plitt

FBW GmbH
Bürokauffrau
Birgit Przybylski

Verbandssyndikus
Rechtsanwalt
Heinz-Martin Hesker

Die Kameradschaftshilfe

Verbandsmitglieder können der Fahrlehrer-Kameradschaftshilfe beitreten, damit ihre Hinterbliebenen im Todesfall finanzielle Unterstützung erhalten. Die Kameradschaftshilfe ist eine Organisation innerhalb des Fahrlehrerverbands, die speziell dazu dient, den Mitgliedern im Notfall zu helfen.

Mitglieder der Kameradschaftshilfe zahlen zur Zeit einen Beitrag von 15,00 EUR auf Umlagebasis ein, wenn ein Mitglied verstirbt. Den Hinterbliebenen wird schnell und unbürokratisch eine Summe von bis zu 7.000 EUR ausgezahlt

Die Höhe der auszahlbaren Sterbefallunterstützung richtet sich dabei nach der Höhe der eingegangenen Spenden abzüglich der Kostenumlagepauschale. Seit dem 01. Januar 2018 ist es nicht mehr möglich, nach Vollendung des 45. Lebensjahres Mitglied in der Kameradschaftshilfe zu werden.

Da die Mitgliedschaft in der Kameradschaftshilfe nur für Verbandsmitglieder offen ist, ist dies ein weiterer Grund, dem Fahrlehrerverband beizutreten. Durch die Mitgliedschaft in beiden Organisationen kann man als Fahrlehrer von den verschiedenen Vorteilen profitieren, die der Verband und die Kameradschaftshilfe bieten.

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