Newsletter 2026-48 vom 23. September 2026 – Änderung Fahrlehrergesetz – 1. Lesung Bundestag – Verschiebung Bundesrat
Liebe Mitglieder des Fahrlehrer-Verbandes Westfalen e.V.,
ein wichtiger Schritt im Gesetzgebungsverfahren zur Modernisierung des Fahrerlaubnis- und Fahrschulrechts steht unmittelbar bevor: Die erste Lesung der drei zentralen Gesetzesvorhaben, des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) sowie des Kraftfahrsachverständigengesetzes (KfSachvG), findet am 24. September 2026 um 22:15 Uhr im Deutschen Bundestag statt, wobei sich die Uhrzeiten aktuell kurzfristig ändern können.
Auch wenn die Uhrzeit nicht gerade als politische „Prime Time“ bezeichnet werden kann, markiert diese Beratung den offiziellen Start der parlamentarischen Behandlung der geplanten Reformen.
Was bedeutet die erste Lesung?
Die erste Lesung dient der allgemeinen Aussprache über die vorgelegten Gesetzentwürfe. Dabei werden die Vorhaben vorgestellt und die grundsätzlichen politischen Positionen diskutiert. Wichtig ist: In dieser Phase werden noch keine endgültigen Entscheidungen getroffen. Weder handelt es sich um einen Beschluss noch um die abschließende Fassung der Gesetze.
Die eigentlichen inhaltlichen Weichenstellungen erfolgen erst in den weiteren Beratungen des Bundestages.
Wie geht es anschließend weiter?
In den weiteren Verfahrensschritten können Änderungsanträge eingebracht und beschlossen werden. Erst nach Abschluss der dritten Lesung erfolgt die Schlussabstimmung über die Gesetze.
Damit wird festgelegt, auf welcher rechtlichen Grundlage die nachfolgenden Verordnungen ausgestaltet werden können. Aus diesem Grund war es folgerichtig, dass der Bundesrat seine Beratungen zu den entsprechenden Verordnungen bislang zurückgestellt hat. Ohne eine verabschiedete gesetzliche Grundlage wären abschließende Beratungen nur eingeschränkt sinnvoll gewesen.
Fachliche Bedenken gegen eine Ausweitung der Laienausbildung
Im Zusammenhang mit der Reform wird weiterhin über Ausbildungsanteile diskutiert, die außerhalb der professionellen Fahrschulausbildung stattfinden sollen. Aus Sicht der Fahrlehrerverbände Nordrhein und Westfalen muss bei allen Reformüberlegungen die Verkehrssicherheit oberste Priorität behalten.
Bemerkenswert ist, dass auch andere Fachinstitutionen in ihren Stellungnahmen erhebliche Vorbehalte gegenüber einer Verlagerung von Ausbildungsinhalten in den privaten Bereich erkennen lassen. Die dort vorgetragenen Argumente unterstreichen die Bedeutung einer qualifizierten Ausbildung unter Aufsicht von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern sowie den Einsatz speziell ausgerüsteter Ausbildungsfahrzeuge.
Diese Positionen zeigen, dass die kritische Bewertung einer möglichen Ausweitung von Laienausbildung keineswegs ausschließlich von den Berufsverbänden vertreten wird. Auch aus anderen fachlichen Bereichen werden Sicherheits-, Qualitäts- und Verantwortungsfragen als wesentliche Aspekte hervorgehoben.
Wir halten Sie auf dem Laufenden
Die Fahrlehrerverbände Nordrhein und Westfalen werden die weiteren Beratungen im Bundestag und Bundesrat aufmerksam begleiten und sich weiterhin für eine qualitativ hochwertige, professionelle und sichere Fahrausbildung einsetzen.
Über alle wichtigen Entwicklungen informieren wir Sie selbstverständlich zeitnah.
Kurt Bartels
1. Vorsitzender
Fahrlehrerverband Nordrhein e.V.
Raphael Morsmann
1. Vorsitzender
Fahrlehrerverband Westfalen e.V.