Eignungsnachweise gem. § 11 FahrlG zum 31. Dezember 2023

Wir möchten von Ihnen gerne erfahren, wie die Umsetzung bezüglich der Eignungsnachweise gem. § 11 FahrlG funktioniert hat. Bitte beantworten Sie dazu die folgenden Fragen:

Diese Befragung ist anonym, vielen Dank für Ihre Teilnahme. Bei notwendiger Unterstützung durch den Verband, schreiben Sie gerne eine persönliche Email an den Vorsitzenden Martin Fellmer. martin.fellmer@flv-westfalen.de

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